Der Name Bourbon
   
EntstehungGestzliche Vorschriften
   
Die Bezeichnung Bourbon ist einer der ältesten, da die ersten in Kentucky gebrannten Whiskey bereits als Bourbon Whiskey bezeichnet wurden. Lange Zeit gab es keine einheitliche Vorschriften für einen Whiskey, der den Namen Bourbon tragen darf. Jede Brennerei hatte ihre eigene Art einen Bourbon herzustellen.
Erst im Jahre 1964 wurden einheitliche Vorschriften entworfen und auch gesetzlich festgeschrieben. Verwunderlich, dass es so lange dauerte, zu mal bereits ungefähr 200 Jahre zuvor der erste Whiskey in den USA gebrannt wurde. Die gesetzlichen Vorschriften erstrecken sich von der Maische bis hin zur Lagerung.
Die Maische für einen Bourbon muss aus mindestens 51 % Mais bestehen. Auf der anderen Seite darf der Maisanteil nicht höher als 80 % sein. Desweiteren werden noch Roggen, Gerste und eventuell Weizen. Der Anteil der verschiedenen Getreidearten variiert von Brennerei zu Brennerei und jede schwört selbstverständlich auf ihr eignes Rezept.
Ist dann der Whiskey bereit für die Lagerung, dürfen hierzu nur spezielles Fässer verwendet werden. Diese Fässer müssen aus amerikanischer Weisseiche hergestellt werden und werden innen angekohlt. Die Stärke der Ankohlung wird von der Brennerei bestimmt. Diese Fässer müssen vor dem Befüllen mit Whiskey neu und ungebraucht sein, so dass noch alle für einen guten Whiskey relevanten Stoffe im Holz enthalten sind.
Die Lagerzeit muss mindestens zwei Jahre betragen. Allerdings muss auf dem Etikett eine geringere Lagerzeit als vier Jahre ausgewiesen sein. Die Lagerzeit der meisten Bourbon beträgt vier bis sechs Jahre, wenn auf dem Etikett nichts anderes zu lesen ist. Aus marketingtechnischen Gründen werden natürlich längere Lagerzeiten speziell ausgewiesen.
Bourbon Whiskey darf weiterhin nur in den USA hergestellt werden. Also nicht, wie oft angenommen, nur in Kentucky.
   
EntstehungGestzliche Vorschriften